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Ihr Recht als Fahrgast

Der Kunde ist König

Nach diesem Grundsatz handelnd, bieten wir die Dienstleistung TAXI an. Bei umfangreichem Service dürfen Sie Höflichkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und vieles mehr von uns erwarten.


Rechtliche Grundlagen

Das Taxigewerbe ist in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingebunden, zu dem u.a. auch Busse und Bahnen gehören. Neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln vor allem das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und davon abgeleitete Verordnungen der Städte und Gemeinden das Taxigewerbe.


Beförderungspflicht

Grundsätzlich besteht für jeden Taxifahrer Beförderungspflicht, auch für Kurzstrecken.


Freie Taxiwahl

Sie dürfen sich das Taxi auswählen. Ob am Taxistand oder bei einer Bestellung über unsere Zentrale. Sie bestimmen, mit welchem Fahrzeug (z.B. Großraumwagen) oder mit welchem Fahrer Sie fahren möchten. Treffen Sie keine Auswahl, so schickt unsere Zentrale ein in Ihrer Nähe befindliches Fahrzeug. Am Taxistand gehört es zum kollegialen Selbstverständnis der Taxifahrer, dass sich der Kunde vom ersten und somit vom am längsten wartenden Fahrer chauffieren läßt.


Kürzester Weg

Der Fahrgast bestimmt das Fahrtziel und den Fahrweg. Äußert der Kunde keine Wünsche, so muss der Taxifahrer den kürzesten Weg zum Ziel zu wählen.


Fahrpreis

Der Fahrpreis wird auf dem geeichten Taxameter (Uhr) angezeigt. Er setzt sich aus Grundpreis, Wegstreckenpreis, Wartezeit zusammen (Taxi-Tarife). Der Fahrpreis darf nicht über- oder unterschritten werden! Frei verhandelte Preise sind im Pflichtfahrgebiet unzulässig.


Quittung

Verlangen Sie eine Quittung, auf der mindestens der Fahrpreis, das Datum, das Taxiunternehmen, die Ordnungsnummer des Taxi, der Mehrwertsteuersatz und die Unterschrift des Fahrers vorhanden sind.


Ordnungsnummer und Identifkation

Jedes Taxi muss hinten rechts am Fenster eine gelbe Ordnungsnummer zur Identifikation haben. Am Armaturenbrett des Taxi muss für den Fahrgast klar erkennbar das zugehörige Taxiunternehmen mit Anschrift genannt sein. Lassen Sie sich ggf. auch den Namen des Fahrers geben.


Ausnahmen bestimmen die Regel

Unter besonderen Umständen wird und muss von den oben genannten Punkten abgewichen werden!

Die Beförderungspflicht besteht nur im Pflichtfahrgebiet.

Außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist der Fahrpreis frei verhandelbar.

Personen, die eine Gefahr für den Fahrer oder für andere Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderungspflicht ausgenommen.

Gefahrstoffe oder Gefahrgüter, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr oder Einschränkung des Fahrpersonals oder anderer Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderungspflicht ausgenommen.

Sperrige Güter, die für den Transport in einem Taxi ungeeignet sind, unterliegen nicht der Beförderungspflicht.

 

Unsere Antwort auf Ihre Fragen Haben Sie noch Fragen rund um´s Taxi? Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen.

Rufen Sie uns an: (06162) 9 14 15 4